Regenwasser & Zisterne

Regenwasser im Haus nutzen: Recht und Technik

Regenwasser im Gebäude ist eine Nichttrinkwasseranlage, und dafür gelten klare Regeln.

Kurz beantwortet

Eine Regenwassernutzung im Haus ist eine Nichttrinkwasseranlage. Nach § 12 TrinkwV musst du die Errichtung spätestens vier Wochen vorher beim Gesundheitsamt anzeigen. Außerdem verlangt § 13 TrinkwV eine Sicherungseinrichtung gegen Vermischung und eine dauerhafte Kennzeichnung von Leitungen und Zapfstellen, die Nachspeisung mit Trinkwasser erfolgt über freien Auslauf nach DIN EN 1717.

Regenwasser für die Toilettenspülung klingt nach einer sauberen Sache: weiches Wasser, kostenlos, gut für die Umwelt. Im Haus gelten dafür aber andere Regeln als im Garten. Sobald Regenwasser durch Leitungen im Gebäude läuft, treffen Trinkwasserverordnung, Normen und Wasserversorger aufeinander. Dieser Artikel zeigt dir, was erlaubt ist, was du anzeigen musst und wo die technischen Fallen liegen.

Wofür darfst du Regenwasser im Haus nutzen?

Regenwasser ist kein Trinkwasser. Das Umweltbundesamt (UBA) schreibt, dass die Qualität oft auf Badegewässerniveau liegt, aber nicht mit Trinkwasser vergleichbar ist und das Hygienerisiko von der Nutzung abhängt. Für den Garten gilt die Verwendung als hygienisch unbedenklich. Im Haus kommt es auf den Einsatzzweck an.

Verwendung Einordnung
Gartenbewässerung Laut UBA hygienisch unbedenklich
Toilettenspülung Verbreitet, Anlage muss technisch sauber getrennt sein
Waschmaschine Das Frankfurter Gesundheitsamt rät in seinem Merkblatt ab
Trinken, Kochen, Körperpflege Nicht vorgesehen

Das UBA erwähnt als Vorteil beim Waschen die mögliche Waschmittelersparnis wegen des weichen Wassers, beschreibt aber die Nutzung für die Waschmaschine nicht gesondert. Wer sie trotzdem plant, sollte vorab das Gesundheitsamt fragen. Ein Teil der Behörden sieht das strenger als andere.

Musst du die Anlage beim Gesundheitsamt anzeigen?

Ja, in aller Regel. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bezeichnet eine Anlage, die zusätzlich zur Trinkwasserinstallation installiert ist und Wasser entnimmt, das nicht als Trinkwasser bestimmt ist, als Nichttrinkwasseranlage. Eine Regenwassernutzungsanlage mit Entnahme im Haus gehört dazu. Nach § 12 TrinkwV muss der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage dem Gesundheitsamt anzeigen:

  • die Errichtung der Nichttrinkwasseranlage spätestens vier Wochen vor Beginn der Errichtung,
  • die Stilllegung innerhalb von drei Tagen nach der Stilllegung.

Das ist die aktuelle Regelung. Ältere Merkblätter von Gemeinden und Gesundheitsämtern verweisen teils noch auf Paragrafen früherer Verordnungsfassungen, zum Beispiel auf eine Anzeigepflicht in § 13. Wenn du also in einem alten Merkblatt eine andere Paragrafennummer findest, liegt das an der Neufassung, die Pflicht selbst besteht weiter. Das zuständige Gesundheitsamt nennt dir Formular und Ansprechpartner. Manche Länder und Kommunen haben eigene Formulare.

Beachte den Wortlaut der Vorschrift: Die Anzeigepflicht in § 12 TrinkwV bezieht sich auf eine Nichttrinkwasseranlage, die im selben Gebäude betrieben wird wie die Trinkwasserinstallation. Eine reine Gartenzisterne ohne Anbindung an die Hausinstallation fällt damit nach dem Wortlaut nicht unter diese Anzeige. Lokale Satzungen und Gebührenregeln können trotzdem Pflichten enthalten, etwa bei Anschluss an den Kanal. Deshalb gilt auch hier: kurz bei Gemeinde und Gesundheitsamt nachfragen, bevor du baust.

Praxis-Tipp: Sprich außerdem mit deinem Wasserversorger. Das Frankfurter Merkblatt verlangt, dass der Anschluss einer Trinkwassernachspeisung dem Versorger gemeldet wird, und bei Anschluss an die öffentliche Kanalisation die Stadtentwässerung eingebunden wird. In manchen Gemeinden besteht Anschluss- und Benutzungszwang. Eine Befreiung davon regelt die Satzung.

Wie wird Regenwasser vom Trinkwasser getrennt?

Die wichtigste Regel: Regen- und Trinkwasser dürfen sich nie vermischen. Dafür sieht § 13 TrinkwV mehrere Pflichten vor:

  1. Sicherungseinrichtung: Eine Verbindung der Trinkwasseranlage mit einer Nichttrinkwasseranlage ist nur zulässig, wenn die Trinkwasseranlage eine Sicherungseinrichtung nach den anerkannten Regeln der Technik hat.
  2. Kennzeichnung der Leitungen: Die Leitungen beider Anlagen sind dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen.
  3. Kennzeichnung der Entnahmestellen: Zapfstellen der Nichttrinkwasseranlage sind dauerhaft als „kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen.
  4. Schutz vor Fehlgebrauch: Diese Zapfstellen müssen gegen versehentliche Nutzung, etwa als Trinkwasser, gesichert sein.

Das UBA fasst es so zusammen: Eine Sicherungseinrichtung verhindert die Vermischung, Regenwasserleitungen müssen farblich als Nicht-Trinkwasser erkennbar sein. Das Frankfurter Merkblatt ergänzt praktische Beispiele: Am Trinkwasseranschluss gehört ein Hinweisschild hin, im Gebäude dürfen am Brauchwassernetz keine Zapfstellen für andere Zwecke bestehen, Außenzapfstellen sind mit einem Spezialschlüssel zu sichern.

Wie speist du bei Trockenheit Trinkwasser nach?

Ist der Tank leer, braucht die Toilettenspülung trotzdem Wasser. Deshalb sehen die meisten Anlagen eine automatische Nachspeisung mit Trinkwasser vor. Entscheidend ist, wie sie ausgeführt wird: Nach dem Frankfurter Merkblatt gibt es zwei zulässige Wege. Entweder eine Luftbrücke, das ist ein Trichter oberhalb der Rückstauebene, der in den Sammelbehälter mündet, oder ein zugelassenes Nachspeisemodul direkt in der Brauchwasserleitung. Beide Varianten orientieren sich an den Normen DIN 1988 und DIN EN 1717, die den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung regeln.

Genau das ist der kritische Punkt: Mit einem freien Auslauf, also einer Luftstrecke zwischen Trinkwasserauslauf und Wasserspiegel, kann das Regenwasser nicht zurück ins Trinkwasser fließen. Ein Schlauch, der in den Tank hineinhängt, hebt diesen Schutz auf und ist gefährlich. Lass die Nachspeisung vom Installateur nach den Regeln der Technik bauen.

Welche Normen sind relevant?

  • DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen, Grundlage für Sicherungseinrichtungen und freien Auslauf.
  • DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, vom Frankfurter Merkblatt für Nachspeisung und Kennzeichnung herangezogen.
  • DIN 1989: Normenreihe für Regenwassernutzungsanlagen. Teil 100 enthält Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1.

Welche Fassung gerade gilt, siehst du beim Beuth Verlag oder DIN Media. Dein Fachbetrieb sollte die jeweils gültigen Normen kennen und anwenden. Normen sind keine Gesetze, aber die TrinkwV verlangt, dass Anlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, und dazu zählen die einschlägigen Normen.

Welche Pumpe braucht Regenwasser im Haus?

Im Haus muss die Pumpe nicht nur fördern, sondern auch Druck halten und automatisch schalten, sobald jemand die Spülung betätigt. Dafür kommen Haus- und Gartenautomaten oder Hauswasserwerke infrage, bei Erdtanks auch Tauchdruckpumpen. Wichtig sind ein Trockenlaufschutz, der die Pumpe bei leerem Tank abschaltet, ein passender Einschaltdruck und eine Saugleitung mit Rückschlagventil. Mehr zur Technik der Druckregelung steht im Artikel Wasserdruck zu niedrig.

Sicherheit: Elektroarbeiten an Pumpe, Druckschalter und Zuleitung am 230-V-Netz gehören in die Hand einer Elektrofachkraft. Die Regenwasserleitung im Haus darf nur ein Fachbetrieb für Sanitärinstallation an die Trinkwasserinstallation anbinden, und das nur mit geprüfter Sicherungseinrichtung. Eine Verbindung auf eigene Faust kann Trinkwasser verkeimen.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Nutzen festlegen: Soll das Wasser nur in den Garten oder auch in die Toilettenspülung? Davon hängt ab, ob die Anzeigepflicht greift und wie aufwendig die Technik wird.
  2. Gesundheitsamt und Wasserversorger ansprechen: Formular, Fristen und Satzung klären. Die Anzeige muss nach § 12 TrinkwV spätestens vier Wochen vor Beginn der Errichtung vorliegen.
  3. Fachbetrieb beauftragen: Ein Installationsbetrieb plant Sicherungseinrichtung, Nachspeisung und Kennzeichnung nach den anerkannten Regeln der Technik.
  4. Tank, Filter und Pumpe auswählen: Größe und Pumpe aus Bedarf und Dachertrag ableiten. Die Rechnung dazu steht im Artikel zur Gartenzisterne.
  5. Installieren und kennzeichnen: Leitungen und Zapfstellen nach § 13 TrinkwV dauerhaft kennzeichnen, Zapfstellen gegen versehentliche Nutzung sichern.
  6. Abnahme und Dokumentation: Funktionsprüfung durchführen, Wartungsplan anlegen und die Unterlagen für Rückfragen aufbewahren.

Typische Fehler bei der Regenwassernutzung im Haus

  • Anzeige vergessen: Wer die Anlage nicht rechtzeitig meldet, riskiert Ärger mit dem Gesundheitsamt und muss unter Umständen nachbessern.
  • Zapfstellen nicht gekennzeichnet: Besonders bei Außenhähnen und Gartenanschlüssen wird das häufig übersehen. Gäste und Kinder erkennen sonst nicht, dass es sich um kein Trinkwasser handelt.
  • Leitungen verwechselbar verlegt: Rohre aus gleichem Material ohne Farbmarkierung sind eine klassische Fehlerquelle bei späteren Umbauten.
  • Nachspeisung ohne Luftstrecke: Ohne freien Auslauf kann Regenwasser in die Trinkwasserleitung gelangen, bei Druckabfall sogar zurückfließen.
  • Dachmaterial ignoriert: Kupfer-, Zink- oder Teerpappedächer sind nach UBA-Angaben ungeeignet, weil Metalle oder Biozide ausgespült werden können.
  • Wartung vernachlässigt: Verschmutzte Filter, Schlamm im Tank und eine nicht geprüfte Nachspeisung sind Auslöser vieler Beanstandungen.

Lohnt sich Regenwasser im Haus?

Das UBA beschreibt Anschaffung und Wartung als vergleichsweise hoch und die Amortisation ohne Zinsen als deutlich länger als zehn Jahre. Ob sich eine Anlage lohnt, hängt laut UBA von Niederschlag, Speichergröße und Verwendungszweck ab. Rechne deshalb nicht mit schneller Ersparnis. Ein Argument kann die Entlastung der Kanalisation sein, ein anderes die Unabhängigkeit bei Wasserpreisen oder Beschränkungen. Wer ohnehin neu baut und eine Zisterne für den Garten plant, kann den Mehraufwand für die Hausnutzung gezielter abwägen.

Wie du die Größe einer Zisterne ausrechnest, steht im Artikel Zisterne im Garten.

Für wen ist Regenwasser im Haus nicht geeignet?

  • Du suchst eine schnelle Ersparnis. Die Amortisation dauert lange.
  • Dein Dach besteht aus Kupfer, Zink oder Teerpappe. Das UBA nennt diese Dächer als ungeeignet.
  • Du willst die Anlage ohne Fachbetrieb und ohne Anzeige betreiben.
  • Du lebst in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien, die dem Betrieb zustimmen müssen und für die eine klare Zuständigkeit für Wartung und Hygiene fehlt.
  • Du willst das Wasser in der Küche oder im Bad nutzen.

Wie wartest du die Anlage?

Das UBA hält gut installierte, gewartete und hygienisch geprüfte Anlagen auch nach Jahren meist für unbedenklich und führt Beanstandungen oft auf unterlassene Wartung zurück. Die Verantwortung liegt beim Betreiber. Plane daher feste Termine ein: Filter reinigen, Tank kontrollieren, Nachspeisung auf Funktion und Luftstrecke prüfen, Kennzeichnung der Zapfstellen erneuern, wenn sie unleserlich wird. Dokumentiere die Arbeiten mit Datum und Ergebnis, das hilft bei Rückfragen des Gesundheitsamts und beim Verkauf der Immobilie. Weitere Grundlagen findest du im Ratgeber, passende Geräte in der Kaufberatung.

Mehr im Magazin: Lies auch, wie groß die Zisterne sein sollte und was du tun kannst, wenn der Wasserdruck im Haus zu niedrig ist.

Häufige Fragen

Muss ich eine Regenwassernutzungsanlage anzeigen?

Ja, wenn sie im Gebäude Wasser entnimmt, gilt sie als Nichttrinkwasseranlage. Nach § 12 TrinkwV ist die Errichtung dem Gesundheitsamt spätestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen, die Stilllegung innerhalb von drei Tagen.

Darf ich Regenwasser für die Waschmaschine nutzen?

Das Gesundheitsamt Frankfurt rät in seinem Merkblatt ab. Das UBA erwähnt nur die mögliche Waschmittelersparnis. Klär die Nutzung vorab mit dem Gesundheitsamt.

Wie muss ich Regenwasserleitungen kennzeichnen?

Nach § 13 TrinkwV müssen die Leitungen beider Anlagen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein. Zapfstellen der Regenwasseranlage müssen dauerhaft als nicht zum Trinken geeignet gekennzeichnet und gegen versehentliche Nutzung gesichert werden.

Wie speise ich bei leerem Tank Trinkwasser nach?

Über einen freien Auslauf, also eine Luftstrecke zwischen Trinkwasserauslauf und Wasserspiegel, oder über ein zugelassenes Nachspeisemodul. Orientierung geben DIN 1988 und DIN EN 1717. Die Ausführung gehört in die Hand eines Installateurs.

Lohnt sich Regenwasser im Haus finanziell?

Das UBA gibt eine Amortisation von deutlich mehr als zehn Jahren ohne Zinsen an. Es hängt von Niederschlag, Speichergröße und Nutzung ab.

Quellen

  1. Trinkwasserverordnung § 12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen (gesetze-im-internet.de, Fassung vom 20.06.2023) (abgerufen am 03.11.2026)
  2. Trinkwasserverordnung § 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen (gesetze-im-internet.de, Fassung vom 20.06.2023) (abgerufen am 03.11.2026)
  3. Umweltbundesamt: Regenwassernutzung (abgerufen am 03.11.2026)
  4. Stadtgesundheitsamt Frankfurt: Merkblatt Regenwasseranlagen (abgerufen am 03.11.2026)
  5. DIN Media: DIN 1989-100 Regenwassernutzungsanlagen, Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1 (abgerufen am 03.11.2026)
  6. Gemeinde Aidenbach: Hinweise zur Regenwassernutzung (Merkblatt; Hinweis: nennt noch die Paragrafennummerierung der älteren TrinkwV) (abgerufen am 03.11.2026)

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